News
Aktuelle Unternehmensinformationen

– Schleswig / Hamburg
Freigabe der Rader Hochbrücke ab 08.11.2013
Nach dreieinhalbmonatiger Sperrung gibt das Land Schleswig-Holstein ab Freitag den 08.11.2013 – 10:30 Uhr die Rader Hochbrücke für den Auto- und Lkw-Verkehr wieder vollständig frei. Damit enden die Sanierungsarbeiten ca. drei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin.
www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Service/Presse/PI/2013
/131106_Rader_Hochbruecke.html

– Schleswig
Auszubildender von KARL JÜRGENSEN unter den Abschlussbesten der IHK Flensburg
Über 2.100 Jugendliche aus den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg haben dieses Jahr ihre Abschlussprüfungen in gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen absolviert. Die Besten von ihnen hat die IHK Flensburg am 02.10.2013 für ihre überdurchschnittlichen Leistungen geehrt. Zu ihnen zählt auch Tobias Witt, der bei KARL JÜRGENSEN eine Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik absolviert hat.
IHK-Präsident Uwe Möser gratulierte Tobias Witt und allen anderen zu den hervorragenden Ergebnissen. „Egal, ob es um Sport, Musik und Wissenschaft geht oder in diesem Fall um Technik, Gastgewerbe, Handel oder Dienstleistung – die Besten in ihrem Fach haben meist ein paar Eigenschaften gemeinsam: Sie haben Talent und sie kennen ihre Stärken. Sie haben Freude an ihrer Arbeit, sie strengen sich an, sie haben den Drang, den Dingen auf den Grund zu gehen, ihr Fachgebiet wirklich zu beherrschen, und sie geben auch bei Rückschlägen nicht auf“, so der IHK-Präsident.
KARL JÜRGENSEN gratuliert insbesondere Tobias Witt und selbstverständlich auch allen anderen Auszubildenden zur bestandenen Prüfung und wünscht diesen viel Glück und Erfolg bei Ihrem zukünftigen beruflichen und privaten Werdegang!
Foto: Marianne Lins

– Hamburg / Schleswig
Gelangensbestätigung ab 01.01.2014
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Einführung der Gelangensbestätigung erneut verschoben, sodass nun der 01.01.2014 als Einführungstermin benannt wurde.
Ab dem 01.01.2014 müssen Unternehmen, die Waren in das EU-Ausland verkaufen, einen Nachweis in Form der sogenannten Gelangensbestätigung erbringen, sodass einwandfrei nachzuvollziehen ist, dass die Waren nicht nur Deutschland verlassen haben, sondern auch tatsächlich bei dem jeweiligen Empfänger eingetroffen sind. Die Nachweisführung betrifft vom Grundsatz her ausschließlich die Kaufvertragsebene. Sollte der geforderte Nachweis nicht erbracht werden, kann die Steuerfreiheit wegen Formmangels verloren gehen.
Auf Grund der aus unserer Sicht hohen Brisanz empfehlen wir allen hiervon betroffenen Unternehmen, sich mit Ihrem Steuerberater / Finanzamt in Verbindung zu setzen und zu prüfen, welche genauen Anforderungen an Ihr Unternehmen gestellt und welche Nachweise zukünftig von Ihnen gefordert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.bundesfinanzministerium.de.
Aus rechtlichen Gründen weisen wir in diesem Fall nochmals gesondert darauf hin, dass alle News-Artikel der reinen Informationsübermittlung dienen und jegliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und dienen lediglich dem Kundenservice.

– Hamburg / Schleswig
Neue französische Öko-Maut / Öko-Steuer (ECOTAXE)
Ab dem 01.01.2014 wird in Frankreich eine neue Öko-Maut / Öko-Steuer eingeführt, welche für alle in- und ausländischen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen Gültigkeit hat.
Der Großteil dieser Straßennutzungsgebühr soll direkt in die Infrastruktur und in die Entwicklung von Infrastrukturprojekten investiert werden, die im französischen Umweltschutzpaket „Grenelle Environnement" vorgesehen sind. Ziel soll es sein, mehr Umweltschutz und eine noch nachhaltigere Entwicklung des Landes sicherzustellen.
Weitere Informationen zur französischen Ecotaxe erhalten Sie unter www.ecomouv.com/de.